Neue Zuständigkeit, neue Berufsbezeichnung
Weiterbildungen in Intensiv- und Anästhesiepflege mit Beginn ab 1. Juli 2010 werden nicht mehr durch den SBK reglementiert. Zuständige Behörde für die Anerkennung dieser Spezialisierungen gemäss Rahmenlehrplan für das Nachdiplomstudium Höhere Fachschule in Anästhesie-, Intensiv- und Notfallpflege (RLP NDS HF AIN) ist das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT. Für die vor dem 30. Juni 2010 unter der SBK-Reglementierung begonnenen Weiterbildungen ist nach wie vor der SBK zuständig.
Die Berufsbezeichnungen gemäss neuem Rahmenlehrplan lauten:
Deutsch:
- dipl. Expertin Anästhesiepflege NDS HF
- dipl. Experte Anästhesiepflege NDS HF
Französisch:
- Experte en soins d’anesthésie diplômée EPD ES
- Expert en soins d’anesthésie diplômé EPD ES
Italienisch:
- Esperta in cure anestesia diplomata SPD SSS
- Esperto in cure anestesia diplomato SPD SSS
Als englische Übersetzung des Titels wird empfohlen:
Englisch:
- Expert in Anesthesia care with College of PET Post-Degree
Inhaber/innen eines Fähigkeitsausweises nach SBK sind berechtigt, den neuen Berufstitel ohne weitere Auflagen zu führen.
Für sämtliche Auskünfte zum Nachdiplomstudium HF AIN und zur neuen Titelführung ist die OdASanté (Nationale Dach-Organisation der Arbeitswelt Gesundheit) zuständig.
Tel. 031 380 88 88, info(at)odasante.ch; www.odasante.ch
Berufsprofil dipl. Expertin/Experte Anästhesiepflege NDS HF

