Schweizerische Interessengemeinschaft für Anästhesiepflege

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Neue Zuständigkeit, neue Berufsbezeichnung

Weiterbildungen in Intensiv- und Anästhesiepflege mit Beginn ab 1. Juli 2010 werden nicht mehr durch den SBK reglementiert. Zuständige Behörde für die Anerkennung dieser Spezialisierungen gemäss Rahmenlehrplan für das Nachdiplomstudium Höhere Fachschule in Anästhesie-, Intensiv- und Notfallpflege (RLP NDS HF AIN) ist das Bundesamt für  Berufsbildung und Technologie BBT. Für die vor dem 30. Juni 2010 unter der SBK-Reglementierung begonnenen Weiterbildungen ist nach wie vor der SBK zuständig.

Die Berufsbezeichnungen gemäss neuem Rahmenlehrplan lauten:

Deutsch:

  • dipl. Expertin Anästhesiepflege NDS HF
  • dipl. Experte Anästhesiepflege NDS HF

Französisch:

  • Experte en soins d’anesthésie diplômée EPD ES
  • Expert en soins d’anesthésie diplômé EPD ES

Italienisch:

  • Esperta in cure anestesia diplomata SPD SSS
  • Esperto in cure anestesia diplomato SPD SSS

Als englische Übersetzung des Titels wird empfohlen:

Englisch:

  • Expert in Anesthesia care with College of PET Post-Degree

Inhaber/innen eines Fähigkeitsausweises nach SBK sind berechtigt, den neuen Berufstitel ohne weitere Auflagen zu führen. 

Für sämtliche Auskünfte zum Nachdiplomstudium HF AIN und zur neuen Titelführung ist die OdASanté (Nationale Dach-Organisation der Arbeitswelt Gesundheit) zuständig.
Tel. 031 380 88 88, info(at)odasante.ch; www.odasante.ch

 

Berufsprofil dipl. Expertin/Experte Anästhesiepflege NDS HF

Anästhesiepflege

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Anerkennung ausländischer Ausbildungsabschlüsse

Das Mandat des SRK zur Anerkennung ausländischer Diplome und Ausweise ist vom BBT bis Ende 2016 verlängert worden. Im Weiteren ist das SRK gestützt auf den Leistungsvertrag mit der GDK weiterhin zuständig für die Führung des Registers der nichtuniversitären Gesundheitsberufe.

Unterlagen bestellen:

Schweizerisches Rotes Kreuz
Berufsbildung, Anerkennung Ausbildungsabschlüsse
Postfach
3084 Wabern
T: 0041 31 960 75 75
(Mo-Fr, 8h - 12h)

registry(at)redcross.ch

Anerkennung FA Anästhesie:

Der SBK (paritätische Kommission Weiterbildung Anästhesiepflege) ist noch bis Ende 2012 für die Erlangung des schweizerischen Fähigkeitsausweises von Inhabern eines ausländischen Fähigkeitsausweises zuständig.
Anerkennung ausländischer Fachdiplome in Anästhesiepflege